Schaltanlage und technische Komponenten einer Energieanlage

    Zukünftiger Steuerungsweg

    Smart-Meter-Gateway und Steuerung ab 2028 technisch einordnen

    Der Rollout intelligenter Messsysteme und Steuerungseinrichtungen erfolgt stufenweise. Erzeugungsanlagen mit mehr als 7 kW werden nach Maßgabe der gesetzlichen Rolloutvorgaben einbezogen. Für Anlagen über 100 kW beginnen die maßgeblichen Zieljahre ab 2028.

    Diese Zieljahre und Quoten sind keine individuelle Einbaufrist für jede einzelne Anlage. Der konkrete Zeitpunkt ergibt sich aus dem Rollout des Messstellenbetreibers und den technischen Vorgaben der beteiligten Marktpartner.

    Technische Prüfung

    Was bei heutigen Nachrüstungen offen bleiben muss

    Steuerungsweg ändert sich

    Ein späteres intelligentes Messsystem oder eine Steuerungseinrichtung kann eine Umstellung des bisherigen Signalwegs erfordern.

    Zeitpunkt ist anlagenspezifisch

    Zieljahre des Rollouts bestimmen nicht automatisch den Einbautermin einer einzelnen Anlage.

    Schnittstellen müssen vorbereitet sein

    Die heutige Architektur sollte spätere Übergaben ermöglichen, ohne die gesamte Anlagenkommunikation neu aufzubauen.

    Mehrere Marktpartner wirken mit

    Messstellenbetreiber, Netzbetreiber und weitere Beteiligte geben technische Randbedingungen vor.

    Schreiben des Netzbetreibers technisch prüfen lassen

    Einordnung

    2028 ist keine pauschale Umrüstfrist

    Der Rollout intelligenter Messsysteme und Steuerungseinrichtungen erfolgt stufenweise. Für Anlagen über 100 kW beginnen die maßgeblichen Zieljahre ab 2028. Gesetzliche Zielquoten und Zeiträume dürfen jedoch nicht als individuelle Einbaufrist für jede einzelne Anlage dargestellt werden.

    Der Einbau eines intelligenten Messsystems oder einer Steuerungseinrichtung kann eine spätere Umstellung des Steuerungsweges erforderlich machen. Der genaue Zeitpunkt ergibt sich aus dem Rollout des Messstellenbetreibers und den technischen Vorgaben der beteiligten Marktpartner.

    Wer heute Fernwirktechnik nachrüstet, sollte die spätere Integration eines intelligenten Messsystems und einer Steuerung über das Smart-Meter-Gateway bereits bei der Systemarchitektur berücksichtigen.

    Vorgehen

    Systemarchitektur für eine spätere Umstellung vorbereiten

    01

    Heutigen Steuerungsweg erfassen

    Fernwirkgerät, Regler, Messtechnik und externe Übergaben vollständig dokumentieren.

    02

    Schnittstellen trennen

    Kommunikation, Signalumsetzung und Anlagenregelung als klar definierte Ebenen planen.

    03

    Spätere Übergabe berücksichtigen

    Datenpunkte und Steuerpfade so strukturieren, dass eine spätere Umstellung technisch vorbereitet ist.

    04

    Zeitpunkt abstimmen

    Die konkrete Umsetzung an den Vorgaben des Messstellenbetreibers und der beteiligten Marktpartner ausrichten.

    Projekterfahrung

    Übertragbares Grundkonzept für Bestandsanlagen

    Für vergleichbare Bestandsanlagen wurden die Messdaten bereits remote geprüft, die Signalumsetzung projektiert, die Steuerung konfiguriert und vollständige Unterlagen für Montage und Inbetriebnahme erstellt. Das Grundkonzept lässt sich auf weitere Anlagen übertragen und an die jeweilige Messtechnik und Netzbetreibervorgabe anpassen.

    Vorbereitung

    Unterlagen für eine erste technische Einschätzung

    • Schreiben oder Datenpunktliste des Netzbetreibers
    • Anlagenleistung und Netzverknüpfungspunkt
    • vorhandene Zähler, Datenlogger, Regler und Gateways
    • Übersichtsschaltplan oder Kommunikationsschema
    • gesetzte Frist
    • vorhandener Fernzugriff

    Anhand dieser Angaben lässt sich kurzfristig einschätzen, welche Signale fehlen, welche vorhandenen Komponenten weiterverwendet werden können und ob die Nachrüstung remote vorbereitet werden kann.

    Technische Einschätzung anfragen

    FAQ

    Häufige technische Fragen

    Müssen alle Anlagen über 100 kW im Jahr 2028 umgerüstet werden?
    Nein. Für Anlagen über 100 kW beginnen maßgebliche Zieljahre ab 2028. Die Zielquoten und Zeiträume sind keine individuelle Einbaufrist für jede einzelne Anlage.
    Kann sich der vorhandene Steuerungsweg später ändern?
    Ja. Der Einbau eines intelligenten Messsystems oder einer Steuerungseinrichtung kann eine spätere Umstellung des Steuerungsweges erforderlich machen.
    Was sollte bei einer heutigen Nachrüstung berücksichtigt werden?
    Die Systemarchitektur sollte die spätere Integration eines intelligenten Messsystems und einer Steuerung über das Smart-Meter-Gateway bereits berücksichtigen.