Schaltanlage und technische Komponenten einer Energieanlage

    Fernwirktechnik im Bestand

    Steuerbarkeitstest nicht bestanden: technisches Vorgehen

    Wenn ein Steuerbarkeitstest nicht bestanden wurde, muss zuerst geklärt werden, an welcher Stelle der Signalkette die Vorgabe verloren geht oder falsch umgesetzt wird. Betroffen sein können Fernwirkzugang, Gateway, Datenpunktzuordnung, Anlagenregler, Messtechnik oder Rückmeldung.

    Ein nicht bestandener Test bedeutet nicht automatisch eine sofortige Trennung vom Netz. Entscheidend ist eine nachvollziehbare technische Prüfung, die gesetzte Frist und eine belastbare Abstimmung mit dem Netzbetreiber.

    Technische Prüfung

    Was nach einem fehlgeschlagenen Test zu prüfen ist

    Vorgabe empfangen

    Prüfen, ob der externe Sollwert das Fernwirkgerät erreicht und dort eindeutig erkannt wird.

    Signal umgesetzt

    Datenpunkt, Einheit, Skalierung und Vorzeichen bis zur Anlagenregelung nachvollziehen.

    Reaktion gemessen

    Kontrollieren, ob die Wirkleistung am maßgeblichen Messpunkt wie vorgegeben reagiert.

    Rückmeldung übertragen

    Prüfen, ob Istwert und Status vollständig und plausibel an den Netzbetreiber zurückgegeben werden.

    Schreiben des Netzbetreibers technisch prüfen lassen

    Einordnung

    Rechtlicher und technischer Rahmen

    Redispatch 2.0 gilt seit dem 1. Oktober 2021. Netzbetreiber müssen Anpassungen der Wirkleistung veranlassen können. Bei Erzeugungsanlagen und Speichern ab 100 kW sowie bei fernsteuerbaren Anlagen müssen sie außerdem die aktuelle Einspeisung abrufen können.

    Netzbetreiber prüfen die Fernsteuerbarkeit grundsätzlich einmal jährlich. Für Anlagen mit weniger als 100 kW gilt diese jährliche Prüfung erstmals ab dem 1. Januar 2026. Deshalb werden derzeit auch bei älteren Bestandsanlagen fehlende, unvollständige oder nicht funktionierende Fernwirkeinrichtungen festgestellt.

    Pflichtverstöße können Zahlungen nach § 52 EEG auslösen. Bei wiederholten Verstößen und nach erfolgloser Fristsetzung kann unter den Voraussetzungen des § 52a EEG auch eine Trennung vom Netz oder eine Unterbrechung der Einspeisung folgen.

    Vorgehen

    Von der Testmeldung zur belastbaren Korrektur

    01

    Prüfanforderung einordnen

    Schreiben, Datenpunktliste, Testprotokoll und gesetzte Frist gemeinsam auswerten.

    02

    Signalweg messen

    Sollwert und Rückmeldung an jeder verfügbaren Schnittstelle vergleichen.

    03

    Ursache zuordnen

    Fehler auf Kommunikation, Konfiguration, Regelung oder Messtechnik eingrenzen.

    04

    Korrektur vorbereiten

    Änderungen dokumentieren und den nächsten Test mit klaren Prüfschritten vorbereiten.

    Projekterfahrung

    Übertragbares Grundkonzept für Bestandsanlagen

    Für vergleichbare Bestandsanlagen wurden die Messdaten bereits remote geprüft, die Signalumsetzung projektiert, die Steuerung konfiguriert und vollständige Unterlagen für Montage und Inbetriebnahme erstellt. Das Grundkonzept lässt sich auf weitere Anlagen übertragen und an die jeweilige Messtechnik und Netzbetreibervorgabe anpassen.

    Vorbereitung

    Unterlagen für eine erste technische Einschätzung

    • Schreiben oder Datenpunktliste des Netzbetreibers
    • Anlagenleistung und Netzverknüpfungspunkt
    • vorhandene Zähler, Datenlogger, Regler und Gateways
    • Übersichtsschaltplan oder Kommunikationsschema
    • gesetzte Frist
    • vorhandener Fernzugriff

    Anhand dieser Angaben lässt sich kurzfristig einschätzen, welche Signale fehlen, welche vorhandenen Komponenten weiterverwendet werden können und ob die Nachrüstung remote vorbereitet werden kann.

    Technische Einschätzung anfragen

    FAQ

    Häufige technische Fragen

    Was bedeutet ein nicht bestandener Steuerbarkeitstest?
    Der Test zeigt, dass mindestens eine geforderte Vorgabe oder Rückmeldung in der geprüften Signalkette nicht wie vorgesehen funktioniert hat. Die technische Ursache muss anschließend eingegrenzt werden.
    Führt ein fehlgeschlagener Test sofort zur Netztrennung?
    Nein. Ein nicht bestandener Test bedeutet nicht automatisch eine sofortige Trennung vom Netz. Pflichtverstöße können jedoch Zahlungen nach § 52 EEG auslösen. Bei wiederholten Verstößen und nach erfolgloser Fristsetzung kann unter den Voraussetzungen des § 52a EEG auch eine Trennung vom Netz oder eine Unterbrechung der Einspeisung folgen.
    Kann die Fehlersuche remote erfolgen?
    Wenn ein geeigneter Fernzugriff vorhanden ist, lassen sich Konfigurationen, Datenpunkte, Logs, Messwerte und Signalverläufe remote prüfen. Physische Messungen und Arbeiten an der Anlage bleiben beim qualifizierten Personal vor Ort.